| Nach dem DSM-IV (Glossar)
(APA, 1996, S. 491 f.)
besteht das Störungsbild der PTBS im Wesentlichen aus drei Symptombereichen:
dem Wiedererleben des Traumas (z.B. Flashbacks, Alpträume; Kriterium B),
dem Vermeiden traumarelevanter Reize (z.B. sich an Teile des Erlebnisses
nicht erinnern können, bestimmte Orte oder Situationen nicht aufsuchen;
Kriterium C) und den Symptomen eines erhöhten Erregungsniveaus (z.B. Schlafstörungen,
Konzentrationsprobleme; Kriterium D). Die Symptomatik muss einem traumatischen
Ereignis folgen (Stressor-Kriterium; Kriterium A), das z.B. zur Verletzung
oder zum Tod von Menschen führte und bei der betroffenen Person Furcht,
Hilflosigkeit oder Entsetzen auslöste. Es wird erst dann von einer PTBS
gesprochen, wenn die Symptomatik länger als einen Monat andauert (Kriterium
E). Zusätzlich kann zwischen einer akuten PTBS und einer chronischen Form
unterschieden werden. Bei der akuten PTBS treten die Symptome bis zu drei
Monate lang auf, bei der chronischen PTBS länger als drei Monate. Die
Störung muss eine wesentliche Einschränkung der Lebensqualität beim Betroffenen
auslösen (Kriterium F).
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