Nach
dem wir in letzter Zeit vermehrt Anfragen zu Traumafolgen nach Entführungen
und Geiselnahmen, speziell zum Stockholm Syndrom bekommen haben, möchten
wir eine kurze Information dazu in unser Internetinformationsangebot aufnehmen.
Da Entführungen und Geiselnahmen zumindest in unserem Lebensraum
in Mitteleuropa glücklicherweise selten sind, auch wenn die Medien
manchmal einen anderen Eindruck vermitteln, gibt es zu den psychotraumatologischen
Folgen solcher Erlebnisse wenige Informationen. So weit wir herausfinden
konnten, gibt es keine deutschsprachigen empirischen Untersuchungen und
auch keine für das Stockholm-Syndrom entwickelten Behandlungsverfahren.
(Lüdke & Clemens,
2001)
Auf dieser Seite finden sie Informationen zu folgenden Fragen :
Wie wird zwischen Geiselnahmen und
Entführungen unterschieden? 
Zur Unterscheidung von Geiselnahmen und Entführungen schreiben
Lüdke & Clemens (2001):
"Eine Geiselnahme (GN) im polizeitaktischen Sinne (PDV 132, Nr.
1.1) liegt vor, wenn Täter unter der Verwirklichung der Tatbestände
der §§ 239a und/oder 239 b StGB Personen zur Durchsetzung
ihrer Ziele an einem der Polizei bekannten Ort in ihrer Gewalt haben.
Ist der Ort nicht bekannt, spricht man im polizeitaktischen Sinne von
einer Entführung."
Das Strafgesetzbuch unterscheidet unter dem Oberbegriff Freiheitsberaubung
unter erpresserischem Menschenraub und Geiselnahme:
- Freiheitsberaubung: Menschen einsperren oder auf andere Weise
der Freiheit berauben (§239
StGB)
- Erpresserischer Menschenraub: Menschen entführen oder
sich eines Menschen bemächtigen, um die Sorge des Opfers um sein
Wohl oder die Sorge eines Dritten um das Wohl des Opfers zu einer
Erpressung (§253 StGB)
auszunutzen, oder die von ihm durch eine solche Handlung geschaffene
Lage eines Menschen zu einer solchen Erpressung ausnutzen (§239a
StGB)
- Geiselnahme: Menschen entführen oder sich eines Menschen
bemächtigen, um ihn oder einen Dritten durch die Drohung mit
dem Tod oder einer schweren Körperverletzung (§226
StGB) des Opfers oder mit dessen Freiheitsentziehung von
über einer Woche Dauer zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung
zu nötigen, oder die von ihm durch eine solche Handlung geschaffene
Lage eines Menschen zu einer solchen Nötigung ausnutzen (§239b
StGB)
Wie häufig sind Geiselnahmen und
Entführungen in Deutschland? 
Die Kriminalstatistik zeigt in Zahlen die Häufigkeit von solchen
Verbrechen in Deutschland:
Freiheitsberaubung (§239
StGB) 4 968 Fälle
erpresserischer Menschenraub (§239a
StGB) 95 Fälle
darunter:
- erpresserischer Menschenraub i.V.m. Raubüberfall auf Geldinstitute,
Postfilialen und -agenturen 6 Fälle
- erpresserischer Menschenraub i.V.m. Raubüberfall auf sonstige
Zahlstellen und Geschäfte 7 Fälle
- erpresserischer Menschenraub i.V.m. Raubüberfall auf Geld-
und Werttransporte 0 Fälle
Geiselnahme (§239b
StGB) 69 Fälle
darunter:
- Geiselnahme i.V.m. Raubüberfall auf Geldinstitute, Postfilialen
und -agenturen 14 Fälle
- Geiselnahme i.V.m. Raubüberfall auf sonstige Zahlstellen und
Geschäfte 1 Fall
- Geiselnahme i.V.m. Raubüberfall auf Geld- und Werttransporte
1 Fall
Zum Vergleich: 2005 wurden insgesamt 2.396 Mord- und Totschlagsfälle
und 147.122 Fälle der gefährlichen und schweren Körperverletzung
erfasst
Die Daten sind aus dem Jahr 2005, für 2006 liegen noch keine Zahlen
vor. (Kriminalstatistik Deutschland
2005)
Welche psychologischen Auswirkungen
haben Geiselnahmen und Entführungen auf Betroffene? 
Eine Geiselnahme oder Entführung ist für alle Beteiligten
eine extrem belastende Ausnahmesituation. Nicht nur Betroffene, auch
Täter, Polizeibeamte und Angehörige sind enormen emotionalen
Belastungen ausgesetzt. Je länger eine Geiselnahme oder Entführung
andauert, können unter Umständen auch vermehrt körperliche
Belastungen auftreten, wie zum Beispiel Schlafentzug, mangelnde Versorgung
mit Nahrung und Flüssigkeit usw.
Andere Faktoren sind
- Umgebung und Zeitpunkt der Geiselnahme/ Entführung,
- wo Betroffene und Täter sich im Laufe der Entführung/
Geiselnahme aufhalten, nur an einem Ort oder wird der Betroffene transportiert,
- die Beziehung zwischen Täter und Opfer,
- Anzahl der Täter und Festgehaltenen,
- Gewalt oder Missbrauch während der Geiselnahme/ Entführung,
- Verletzungen der Betroffenen,
- Kontakt zur Polizei oder Angehörigen,
- Art der Beendigung der Geiselnahme/ Entführung
- usw.
(Lüdke & Clemens, 2001)
Diese Belastungen bleiben in den wenigsten Fällen ohne psychologische
Auswirkungen auf die Betroffenen.
Mögliche emotionale Reaktionen von Betroffenen sind in der bedrohlichen
Situation:
- Hilflosigkeit
- Kontrollverlust
- (Todes-)Angst
- Panik mit den körperlichen Anzeichen wie Zittern, Schwitzen,
Schreien und Fluchtversuchen
- Wut, die sich gegen Täter oder Polizei (siehe Stockholm-Syndrom)
richtet
- Scham
- Schuldgefühle, eigene Verantwortlichkeit für die Situation
Was ist das Stockholm-Syndrom?
Das Stockholm-Syndrom ist ein psychologisches Phänomen, das bei
Betrofenen von Geiselnahmen zu beobachten ist. Es beschreibt die auf
den ersten Blick paradoxe positive Beziehung verbunden mit Gefühlen
des Verständnisses und der Zuneigung, die Geiselopfer während
der Geiselnahme zu den Tätern aufbauen.
Die Bezeichnung Stockholm-Syndrom bekam dieses Phänomen im Jahre
1973, als die vier Geiseln eines Banküberfalls sich mit den Geiselnehmern
solidarisierten und scheinbar mehr Angst vor der Polizei als den Geiselnehmern
hatten.
Am 23. August 1973 kam es in einer Bank in der schwedischen Hauptstadt
Stockholm zu einer Geiselnahme. Die vier Bankangestellten wurden 131
Stunden im Tresorraum festgehalten. Doch wider Erwarten hatten die Geiseln
(drei Frauen und ein Mann) vor den Geiselnehmern weniger Angst als vor
der Polizei. Im Gegenteil, sie waren den Geiselnehmern dankbar, dass
sie sie am Leben gelassen hatten und baten später um Gnade für
die Täter. Lüdke und Clemens (2001)
fassen das Stockholm-Syndrom als "Notgemeinschaft" zwischen
Täter und Festgehaltenen auf, die in einer Stimmung "wir gegen
die da", wenn die Polizei durch die Belagerung als Bedrohung erlebt
wird, entsteht.
Das Stockholm- Syndrom kann folgende Erscheinungsweisen haben:
- Emotionale Bindung an den Geiselnehmer/ Entführer
- Streben nach Gunst und Anerkennung durch den Täter
- Abhängigkeit vom Täter in Bezug auf Sicherheit und Überleben,
d.h. Geisel/Festgehaltener fühlt sich beim Täter sicher
und macht seine eigene Existenz von diesem abhängig
- Anfreunden mit dem Täter und sich um ihn kümmern
- Der Polizei und den zuständigen Autoritäten werden Rettungsmaßnahmen
übelgenommen
- Verlust der eigenen Identität und Identifikation mit dem Täter
- Dinge aus der Sicht des Täters sehen
- Wertschätzung der Freundlichkeit des Täters, z.B. dass
er die Geisel am Leben lässt
- Verweigern der Freiheit, selbst wenn es die Möglichkeit dazu
gibt, d.h. der oder die Festgehaltene unternimmt keine Fluchtversuche,
möchte beim Täter bleiben
Der Begriff Stockholm-Syndrom ist speziell auf das Verhalten von Geiselopfern
bezogen, ähnliche pathologischen Bindungen der Betroffenen an den
Täter sind auch im Zusammenhang mit häuslicher Gewalt und
bei Entführungsopfern zu beobachten. Falls Sie sich dafür
interessieren, gibt es am Ende des Artikels eine Sammlung
weiterführender Links und Literaturhinweise .
Wie lässt sich das Stockholm-Syndrom
erklären?
Auch wenn das Stockholm-Syndrom auf den ersten Blick paradox erscheint,
gibt es bei genauerem Betrachten einleuchtende wissenschaftliche Erklärungen,
insbesondere aus der Forschung zu pathologischen Bindungen, aber auch
aus der Lernpsychologie und allgemeinen Grundlagen der Sozialpsychologie.
Verschiedene Ansätze können zur Erklärung herangezogen
werden:
1) Rationale Überlebensstrategie
Die Kooperation mit dem Täter ist eine rationale Überlebensstrategie
des Betroffenen. Die extrem belastende Situation der Geiselnahme ist
für Betroffene lebensbedrohlich und sie sehen ihre Überlebenschance
darin, sich mit dem Geiselnehmer gut zu stellen, keine Aggressionen
bei ihm zu wecken und möglichst fügsam alles zu tun, was dieser
von der Geisel verlangt. Das Vorgehen der Polizei ist für Geiselnehmer
und Geisel gleichermaßen unvorhersehbar und die Belagerungssituation
durch schwerbewaffnete Polizeibeamte wirkt für die Geisel gleichermaßen
einschüchternd und bedrohlich. In einer Art "Notgemeinschaft"
kooperiert die Geisel mit dem Geiselnehmer, da sich beide einer gemeinsamen
Gefahr durch die Polizei "auf der anderen Seite" ausgesetzt
sehen. Der Täter verspricht, dass der Geisel nicht passiert, wenn
seine Forderungen erfüllt werden. Damit diese Forderungen erfüllt
werden können, ist die Geisel bereit, mit dem Täter zusammenzuarbeiten
und zum Beispiel mit der Polizei zu verhandeln. (Wieczorek,
2003)
2) Frühkindliche Bindungsmuster
Durch den Kontrollverlust in der lebensbedrohlichen Situation fällt
die Geisel zurück in ein frühkindliches Verhaltensmuster.
Es erlebt sich selbst als hilflos und abhängig vom Täter.
Dazu schreibt Wieczorek (2003):
"Die Erfüllung elementarer Lebensbedürfnisse wie Essen
und Trinken, unter Umständen sogar das unbeschwerte Atmen, liegen
wie beim Kleinkind in der Hand eines übermächtigen anderen."
Das führt dann dazu, dass sich das Kleinkind mit den Eltern identifiziert,
sich als Teil der Eltern erlebt, um ein Sicherheits- und Orientierungsgefühl
in der Welt zu erleben. Auch Kinder, die von ihren Eltern misshandelt
werden, leben mit der Haltung: Wenn ich tue, was meine Eltern wollen,
dann passiert mir nichts. Das eigene Leid wird verleugnet, das Verhalten
der Eltern wird idealisiert, da sich somit das eigene Ich vor dem Zusammenbrechen
angesichts der Widersprüche im idealisierten und realen Tun schützen
lässt.
Dieser tiefenpsychologische Erklärungsansatz lässt sich gut
auf die emotionale Täter- Opfer Beziehung bei einer Geiselnahme
übertragen.
3) Orientierung an kurzfristigen Zielen
Einen weiteren Erklärungsansatz sieht Wieczorek (2003)
im Tunnelblick, den eine solche Bedrohungssituation eintritt. Und zwar
geht er davon aus, dass die Geisel sich nur noch an kurzfristigen Zielen,
am unmittelbar Bedrohlichen orientiert und ihr das Handeln der Polizei
nicht entgegenkommt. Die Geisel entwickelt negative Gefühle gegenüber
den Polizisten, diese stimmen dann mit den sowieso schon negativen Gefühlen
des Täters gegenüber der Polizei überein.
4) Menschliche Züge und Gruppenstruktur
Je länger eine Geiselnahme andauert und je näher sich Geiselnehmer
und Geisel in diesem Zeitraum räumlich sind, desto wahrscheinlicher
ist es, dass sie beim jeweils anderen menschliche Züge entdecken
und sogar Verständnis für die Lage des anderen entsteht. Das
ist vor allem der Fall, wenn Geiselnehmer mit ihren Geiseln kommunizieren
und sich eine Gruppenstruktur herausbildet, dadurch, dass Geiseln eine
gewissen Rolle, z.B. als Verhandlungspartner mit der Polizei, übernehmen.
(Wieczorek, 2003)
5) Positive und negative Verstärkung
Wenn der Geiselnehmer bemerkt, dass die Geisel ihm keinen Ärger
macht oder sogar mit ihm kooperiert, wird er sie für dieses Verhalten
möglicherweise belohnen, indem er ihr zum Beispiel mehr Freiheiten
zu gesteht, sie sich freier bewegen kann und er sich freundlich gegenüber
der Geisel verhält.
Unter negativer Verstärkung versteht man in der Psychologie die
Zurücknahme von unangenehmen Zuständen und Reizen. Das ist
zum Beispiel der Fall, wenn der Täter die Bedrohungssituation reduziert,
zum Beispiel die Geisel nicht mehr mit einer Waffe bedroht oder ihr
die Fesseln abnimmt. Diese Zurücknahme bedrohlicher Reize führt
beim Betroffenen zu einer Erleichterung, die dann zur Dankbarkeit wird.
(Wieczorek, 2003)
6) Dissonanzreduktion
Unter Dissonanzreduktion verstehen Sozialpsychologen das Streben des
Menschen nach Übereinstimmung von Einstellungen und Handlungen
einer Person. Wenn wir entgegen unserer Einstellung/ Überzeugung
handeln müssen, entsteht ein ungutes Gefühl, eine Dissonanz
(fehlende Übereinstimmung), die wir reduzieren möchten. Im
Fall des Stockholm-Syndroms entsteht ein Widerspruch zwischen dem positiven
Handeln gegenüber dem Geiselnehmer (für ihn Verhandeln, das
tun was er verlangt, usw.) und der negativen Einstellung ihm gegenüber.
Da sich das Verhalten in der gegebene Situation aber als hilfreich erweist,
ist die einzige Möglichkeit der Dissonanzreduktion eine Verschiebung
der negativen Einstellungen in eine positive Richtung. (Wieczorek,
2003)
7) Verschiebung von Aggressionen und Angst
Ein anderes psychologischer Mechanismus ist die Verschiebung von Emotionen
auf ein Ersatzobjekt, falls die auslösende Person nicht in der
Nähe oder zu bedrohlich ist. Im Falle einer Geiselnahme wird die
Polizei zum Ersatzobjekt für die Aggressionen und Ängste,
die der Geiselnehmer im Opfer auslöst. (Wieczorek,
2003)
Entwickeln Betroffene von Geiselnahmen und Entführungen
eine PTBS (Glossar)?
Geiselnahmen und Entführungen erfüllen beide das Kriterium
A für eine Posttraumatische Belastungsstörung nach DSM-IV
(Glossar).
A) Die Person wurde mit einem traumatischen Ereignis konfrontiert,
bei dem die beiden folgenden Kriterien vorhanden waren:
1) Die Person erlebte, beobachtete oder war mit einem oder mehreren
Ereignissen konfrontiert, die tatsächlichen oder drohenden Tod
oder ernsthafte Verletzung oder Gefahr der körperlichen Unversehrtheit
der eigenen Person oder anderer Personen beinhalteten.
2) Die Reaktion der Person umfasste intensive Furcht, Hilflosigkeit
oder Entsetzen.
Beachte: Bei Kindern kann sich dies auch durch aufgelöstes oder
agitiertes Verhalten äußern.
Weiter heißt es im DSM-IV: "Je intensiver und direkter der
Belastungsfaktor erlebt
wurde, desto wahrscheinlicher scheint die Ausbildung einer Störung
zu sein." (APA, 1996)
Eine Geiselnahme oder Entführung kann eine sehr intensive und
direkte Belastung sein, das hängt zum Beispiel von der zeitlichen
Dauer, vom direkten Kontakt mit dem Geiselnehmer und Entführer,
von dessen Gewalttätigkeit und Brutalität, usw. ab.
Deshalb ist nach einer Geiselnahme oder Entführung das Risiko eine
Posttraumatische Belastungsstörung auszubilden erhöht und
die Betroffenen sollten dahingehend aufgeklärt und/oder psychologisch
betreut werden.
Wie sind die psychischen Folgen bei Betroffenen
von Geiselnahmen und Entführungen traumatherapeutisch einzuschätzen
und zu behandeln?
Die psychischen Folgen auf Geiseln und Entführungsopfer sind ernst
zu nehmen und Betroffenen sollte therapeutische Unterstützung angeboten
werden. Informationen zu Therapieverfahren
und zur Therapeutensuche finden Sie
auf unserer Internetseite. Bei weiteren Fragen können Sie auch
gerne mit uns Kontakt aufnehmen.
Weiterführende Links und Literatur
Mehr statistische Informationen zu Geiselnahmen und Entführungen
finden Sie im Artikel Sicherheits-
und Krisenmanagement bei Geiselnahmen und Entführungen von
Jörg Helmut Trauboth, der im Internet verfügbar ist.
Zum Stockholm-Syndrom
Harnischmacher, R. & Müther, J. (1987). Das Stockholm-Syndrom:
Zur psychischen Reaktion von Geiseln und Geiselnehmern. Archiv für
Kriminologie, 180, 1 - 12.
Köthke, R. (1999). Das Stockholm-Syndrom: Eine besondere Betrachtung
des Verhältnisses von Geiselnehmer und Geisel. Praxis der Rechtspsychologie,
9, 78 - 85.
Wieczorek, A. (2003). Das so genannte Stockholm-Syndrom: Zur Psychologie
eines polizeilich vielbeachteten Phänomens. Kriminalistik, 57,
429 - 436.
Stockholm-Syndrom im Zusammenhang mit häuslicher Gewalt
Herold, H. (2003). Hintergründe und Auswirkungen häuslicher
Gewalt
auf die Opfer. In Informations- und Erfahrungsaustausch zum Problembereich
Häusliche Gewalt. Dokumentation der Fachtagung (S. 15-23). Frauen-
und Gleichstellungsbeauftragte Mecklenburg- Vorpommern: Rostock.
Der Fall Natascha Kampusch
Schüler des Leibniz- Gymnasiums Pirmasens haben im Rahmen des
Sozialkunde Grundkurs am "Schülerwettbewerb zur politischen
Bildung 2006" teilgenommen und sich dabei mit dem Thema "Natascha
Kampusch" beschäftigt und eine Homepage
gestaltet.
Trauma und Traumatherapie
Weitere Literaturempfehlungen zum Thema Trauma und Traumatherapie finden
Sie in unserem Internetangebot unter Rezensionen
und Buchtipps.
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